RA Klaus Schroth

 

 

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

 

Rechtsanwalt Klaus Schroth - Kanzlei Schroth, Kiesinger & KollegenRechtsanwalt Klaus Schroth - Kanzlei Schroth, Kiesinger und Kollegen

zugelassener Rechtsanwalt seit 1970   |   Fachanwalt für Strafrecht seit 1996

Besonderer Tätigkeitsschwerpunkt:
Kapitalstraftaten | Wirtschafts- und Steuerstrafrecht| Betäubungsmittelstrafrecht | Berufs- und Disziplinarrecht | Verkehrsstrafrecht | Ordnungswidigkeitenrecht

Rechtsanwalt Klaus Schroth ist Mitglied u.a. in folgenden Organisationen:

 bw
Vereinigung
Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.
dstv_logo
ag-Strafrecht haensel
 stadtmission BIOS

Kompetenz schwarz auf weiß
Unter anderem hat Herr Klaus Schroth Folgendes veröffentlicht bzw. an Veröffentlichungen mitgewirkt:

Opferrechte  festschrifthamm

 

Rechtsanwalt Klaus Schroth wurde im Jahre 1940 in Karlsruhe geboren. Nach dem Abitur am Kant-Gymnasium in Karlsruhe absolvierte er seinen Grundwehrdienst bei der Luftlandetruppe. Das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Freiburg schloss er mit der 1. Juristischen Staatsprüfung ab. Während des Studiums war er Lehrbeauftragter für das Fach Basketball am Sportinstitut der Universität Freiburg.

Seine Referendarzeit verbrachte er in Karlsruhe, war auch dort am Sportinstitut der Universität Karlsruhe tätig und arbeitete nebenher in der Rechtsanwaltskanzlei Ruppert und Kollegen. Schon als Referendar übernahm er Strafverteidigungen. Nach der 2. Juristischen Staatsprüfung trat er als Mitarbeiter und später als Partner in diese Kanzlei ein.

Er wurde einer der ersten Fachanwälte für Strafrecht und war lange Zeit Stellvertretender Vorsitzender des gemeinsamen Vorprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Freiburg und Tübingen für die Zulassung zum Fachanwalt für Strafrecht.

Neben vielen Ehrenämtern in gemeinnützigen Einrichtungen, so u.a. als Aufsichtsrat in der „Evangelischen Stadtmission“, im Beirat von „Hänsel und Gretel“ und den „Kammermusikfreunden“ war er über mehr als 20 Jahre Stellvertretender Vorsitzender des Vereins „Deutsche Strafverteidiger e.V.“ , im Vorstand der „Baden-Württembergischen Strafverteidiger e.V.“ und des „Anwaltvereins Karlsruhe“. Im „Basketballverbandes Baden – Württemberg“ war er seit dessen Gründung Rechtsreferent und Spruchkammervorsitzender.

Im Jahre 1980 gründete er zusammen mit seinem Partner Peter Kiesinger die Kanzlei „Schroth, Kiesinger und Kollegen“, die zusammen mit hinzugekommenen Kolleginnen und Kollegen bis zum 31.3.2016 in der Riefstahlstr. 12 in eigenen Räumen betrieben wurde.

Schwerpunktmäßig bearbeitet er neben dem allgemeinen Strafrecht Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, Schwurgerichts- sowie Betäubungsmittelverfahren, Verkehrsstrafsachen und das Nebenstrafrecht. Sportrecht, Familien- und Erbrecht gehören ebenfalls zu seinem Arbeitsfeld.

Neben Veröffentlichungen in Fachzeitschriften ist im September 2005 die 1. Auflage seines Buches „Die Rechte des Opfers im Strafprozess“ erschienen. Im Jahr 2018 erschien die zwischenzeitlich 3. Auflage des Werkes im C.F. Müller Verlag unter dem neuen Titel: „Schroth/Schroth: Die Rechte des Verletzten im Strafprozess“, die er zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Marvin Schroth verfasst hat.

2012 erhielt Herr Schroth für sein umfangreiches ehrenamtliches Engagement das Bundesverdienstkreuz am Bande.